Hallo, kann mir jemand bei direser Aufgabe helfen? ich finde überhaupt keinen Ansatz:
V handelt mit Elektrogeräten. Am 14.1. erscheint er bei K und erzählt ihm, er habe einen Posten preislich besonders günstig Kühlschränke aus einem Insolvenzverfahren erworben und woll ihn an der günstigen Kaufgelegenheit teilhaben lassen. Er müsse aber schnell zugreifen, wenn er noch ein Gerät haben wolle. K überlegt nicht lange und greift zu. Am nächsten Tag kommen ihm Bedenken, ob das Angebot wirklich günstig sei. Er ruft daher bei V an und teilt mit, dass e vom Kauf Abstand nehmen möchte und Rückzahlung des Kaufpreises verlange. Wie ist die Rechtslage wenn:
a.) das Gerät 35 Euro kostet?
b.) K es sich erst 6 Wochen nach Vertragsabschluss anders überlegt und dies dem V mitteilt?
Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte.
Gruß
Nicole