Eigenheimzulage

  • Tach zusammen...

    Als das Thema "Eigenheimzulage" vor zwei Jahren behandelt wurde habe ich großzugüg weggehört, da diese meines Erachtens eh abgeschafft wird.
    Siehe da - Ich hatte Recht.
    Trotzdem...
    Außgerechnet jetzt muß ich doch noch so eine blöde Zulagenfrage beantworten.
    Alla:

    Eigenheimzulage gibt es ja nur für ein selbstgenutztes Objekt. - So viel ist klar! :)
    Wenn der Bauherr aber jetzt einen Teil des Neubaus vermietet...

    Wird die gesamte Eigenheimzulage um den prozentualen Fremdnutzungsfaktor gekürzt, oder werden die Baukosten anhand des Faktors aufgeteilt.
    Wenn letzteres der Fall wäre, könnte es ja sein, daß (wenn das Haus sehr teuer war) auch der prozentuale Eigenanteil hoch genug ist, um die volle Förderung zu erhalten??

    Danke schon mal an alle, die sich damit beschäftigen!
    Grüße, Daniel.

    Die Sonne scheint zum Fenster rein - Hak´s ab es wird schon richtig sein :D

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  • Hi,
    gem. § 8 Satz 3 EigZulG wird bei Fremdnutzung nur die Bemessungsgrundlage gekürzt, nicht aber der Förderbetrag gem. § 9 Abs. 2 EigZulG.

    Die Bemessungsgrundlage sind die AHK des Objekts zzgl. Grund und Boden.

    Grüße
    JC

  • Hey, danke für die Antwort!
    Gott sein Dank ist das Thema ab Januar endlich erledigt.
    Hatte noch nie Lust mich damit zu beschäftigen... ;)

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