Hallo und Guten Tag,
ich schaue seit einiger Zeit ins Study-Board und habe hier bereits einige Male Hilfe gefunden. Heute nun mein erster eigener Eintrag. Ich habe eine Frage und bin sicher, ihr könnt mir helfen:
Aufgabe:
Ein Sportverein hat die Rücken seiner Spieler an einen Getränkefabrikanten zu Werbezwecken verkauft. Ist diese Einnahme umsatzsteuerpflichtig?
Ich vermute, die Antwort hier ist ja, diese Einnahmen sind umsatzsteuerpflichtig.
Meine Frage betriff nun die Begründung: Ist es richtig, dass die Einnahmen umsatzsteuerpflichtig sind, weil es sich hier nach Paragraph 1 UStG um Leistungen gegen Entgelt handelt? Oder gibt es - noch - einen anderen Paragraphen im UStG der hier zutrifft?
Und ausserdem: Gibt es einen gewissen Freibetrag für Einnahmen aus Werbezwecken und wenn ja, welcher ist das?
Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe!
Gruß,
Baboo