Werbeeinahmen / Umsatzsteuerpflicht

  • Hallo und Guten Tag,

    ich schaue seit einiger Zeit ins Study-Board und habe hier bereits einige Male Hilfe gefunden. Heute nun mein erster eigener Eintrag. Ich habe eine Frage und bin sicher, ihr könnt mir helfen:

    Aufgabe:
    Ein Sportverein hat die Rücken seiner Spieler an einen Getränkefabrikanten zu Werbezwecken verkauft. Ist diese Einnahme umsatzsteuerpflichtig?

    Ich vermute, die Antwort hier ist ja, diese Einnahmen sind umsatzsteuerpflichtig.

    Meine Frage betriff nun die Begründung: Ist es richtig, dass die Einnahmen umsatzsteuerpflichtig sind, weil es sich hier nach Paragraph 1 UStG um Leistungen gegen Entgelt handelt? Oder gibt es - noch - einen anderen Paragraphen im UStG der hier zutrifft?

    Und ausserdem: Gibt es einen gewissen Freibetrag für Einnahmen aus Werbezwecken und wenn ja, welcher ist das?

    Vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe!

    Gruß,
    Baboo

  • Hey Gast!
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  • Hi,

    also zur deiner Frage. Im ersten Schritt erfolgt die Überprüfung ob ein Sachverhalt überhaupt steuerbar gem. § 1 Abs. 1 UStG ist. St.bare Umsätze sind Umsätze die ein Unternehmer, im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt im Inland ausführt. Die Werbeeinnahmen stellen eine sonstige Leistung i.S.d. § 3 Abs. 9 UStG dar. Ich vermute mal dass diese im Inland (s. §3a UStG) ausgeführt wird. Somit ist der Umsatz st.bar.

    Nun musst du überprüfen, ob der Umsatz einer Steuerbefreiung gem § 4 UStG unterliegt. Dies wird regelmäßig bei Werbeeinnahmen nicht der Fall sein. Somit ist der Umsatz ust.-pflichtig. Steuersatz vgl. § 12 UStG. Bemessungsgrundlage vgl. § 10 UStG.

    Lösung: Umsatz ist umsatzsteuerbar, da keine Befreiung vorliegt auch ust.pflichtig.

    Einen Freibetrag gibt es für Werbeeinnahmen nicht!.

    Grüße
    JC