Fragen zum Rücktritt aus einem Vertrag

  • Hallo zusammen,

    Folgender Fall:

    A kauft von B tickets für eine veranstaltung über das internet. Nach 3 Tagen erfährt A, dass B in dieser branche als nicht gerade seriös gilt und möchte vom vertrag zurücktreten.
    Kann er sich auf sein 14 tägiges rücktrittsrecht berufen, auch wenn er die karten schon erhalten und gezahlt hat?

    grüße

    gorgo

  • es kommt ein vertragliches Rücktrittsrecht in Frage, so eines scheint es nach deinem Fall nicht zu geben.
    dann gibt es normalerweise das gesetzliche Rücktrittsrecht, d.h. bei Mangel oder Unmöglichkeit kann man zurücktreten (§§ 323,326,346 BGB). das würde hier wohl nicht greifen, A hätte sich vorher über die Seriösität des B informieren müssen.
    Hier liegt aber ein Internetkauf vor; deswegen hat der Verbraucher nach EU-Recht (Fernabsatzrichtlinie) ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. A kann seine Willenserklärung also widerrufen, evtl. aber nur vor Bezahlung des Kaufpreises.

    Nimm jeden Tag als ein Leben für sich.

  • was ist denn wenn das geld, obwohl a schon vor zahlung zurücktreten wollte, trotzdem abgebucht wurde? dann sollte das gesetzliche rücktrittsrecht doch uneingeschränkt gelten oder?

  • Zitat

    Original von footy007
    es kommt ein vertragliches Rücktrittsrecht in Frage, so eines scheint es nach deinem Fall nicht zu geben.
    dann gibt es normalerweise das gesetzliche Rücktrittsrecht, d.h. bei Mangel oder Unmöglichkeit kann man zurücktreten (§§ 323,326,346 BGB). das würde hier wohl nicht greifen, A hätte sich vorher über die Seriösität des B informieren müssen.
    Hier liegt aber ein Internetkauf vor; deswegen hat der Verbraucher nach EU-Recht (Fernabsatzrichtlinie) ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. A kann seine Willenserklärung also widerrufen, evtl. aber nur vor Bezahlung des Kaufpreises.

    Nein, er kann sie nicht nur vor der Bezahlung des Produktes widerrufen, sondern innerhalb de rgesetzlichen Pflicht jederzeit. Allein schon weil bei vielen kleinere Unternehmen die Vorkasse bei Käufen über das Internet die Regel ist. Dies gilt nicht nur bei E-Bay.
    Ansonsten würde ich dir (gorgonaut) einfach mal empfehlen die entsprechenden Paragraphen (z.B. hier zusammengefasst) selber zu lesen und zu interpretieren. Ich finde dort jedenfalls nichts was mein Widerrufsrecht mit dem Zeitpunkt der Zahlung in Zusammenhang bringt und auch aus persönlicher Erfahrung kann ich eine solche nur verneinen. Ansonsten ist die Paragraphenkette von footy007 natürlich korrekt!

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