IFRS vs. HGB

  • Moin,

    habe eine Frage zum Thema Konzerabschlüsse.
    Seit diesem Jahr muss ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen seine Bilanz nach dem International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlichen.

    Was ist mit dem "deutschen" System, also der Bilanz nach dem HGB?

    Müssen beide angefertigt werden, oder fällt die Bilanz nach dem HGB durch die IFRS nun weg, und wird für ganz Europa einheitlich?

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  • Sinn des Ganzen ist eine Vereinheitlichung. Wie es die Dax30 machen? Total gemischt soweit ich weiss. Manche nur HGB. Tlw. HGB/IAS und HGB/US-GAAP. Einfach einmal ein bisschen googlen und du wirst fündig. Wie es nach der zwanghaften Einführung aussieht weiss ich nicht.

    Btw. ich verschiebe es einmal in den Bereich Rechnungswesen :falschesForum:

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


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  • Die Pflicht gilt nur für Konzenabschlüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen, diese wenden zum Großteil schon jetzt nur IFRS an (wieder: nur Konzernabschlüsse), es sei denn sie sind in den USA an der Börse, dann müssen eben zusätzlich (noch) nach US-GAAP bilanzieren.

    Falls das nicht klar ist: Zusätzlich zu dem eventuell aufzustellenden Konzernabschluss muss jedes Unternehmen einen Einzelabschluss aufstellen. Dieser ist Grundlage für die Ausschüttungen und über die Maßgeblichkeit auch für die Besteuerung. Wegen der Maßgeblichkeit wird uns das HGB noch lange erhalten bleiben.

  • Wie "thorag" schon richtig sagt, muss jedes Konzernrechnungslegungspflichtige Mutterunternehmen einerseits den Einzelabschluß aufstellen (HBG basiert für Ausschüttungsbemessung etc.; zusätzlich ist ein IAS/AFRS basierter Einzelabschluß möglich für Informationszwecke) und andererseits den eigentlichen Konzernabschluß.

    Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
    Es handelt sich um ein International-tätiges Unternehmen, so muss es seit 2005 nach IAS/IFRS bilanzieren wenn es kapitalmarktorientiert ist. Ist es letzteres nicht, so darf es nach IAS/IFRS bilanzieren.
    Wenn das Unternehmen sich gegen IAS unterscheidet, muss es wie rein deutsche Konzerne (ohne ausländische Tochterunternehmen) einen Konzernabschluss nach den HGB-Vorschriften machen.

    Um die gesetzlichen Grundlagen zu nennen:
    § 312a HBG ist hier eigentlich der zentrale Paragraph... er stellt klar, dass der Konzernabschluss nach IAS/IFRS zu machen ist und ergänzt diese Regelungen um einige nationale Verordnungen. Alle Unternehmen, die nicht unter die Absätze I und II fallen und von dem Wahlrecht des Absatz III keinen Gebrauch machen (können), müssen nach § 290 ff. HGB bilanzieren.


    Zusammenfassung: Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Einzelabschlüssen und Konzernabschlüssen, jeweils eine nach IAS/IFRS und HGB mit teils extrem unterschiedlichen Ansatzrichtlinien und Bewertungskriterien.
    Wichtig ist neben dem Wissen, wer wie bilanzieren muss/darf noch die Tatsache, dass der Konzernabschluß in Deutschland (noch) keine Ausschüttungsbemessungsfunktion hat; diese und ähnliche Funktionen haben nur die rein nach HGB und IAS/IFRS ergänzt durch HGB aufgestellten Einzel-Abschlüsse.