Hallo an alle BWL Studenten
Hab ma zwei Fragen:
1.Bei einer Gründung einer GmbH muss ich ja vor Eintragung ins HR min. 50% des Stammkapitals eingezahlt werden und min. 25% einer Stammeinlage.
D.h. zur GRündung genügen erstmal 12.500 Euro. Zu wann muss der Rest eingezahlt werden oder wie verhält sich das? Können die 25% auch in Sachwerten eingezahlt werden?
2. Nachschusspflicht
Sie kann ja vereinbart werden. Bedeutet das wenn die GmbH Verluste macht muss jeder Gesellschafter Geld nachzahlen damit die 25.00 Euro wieder erreicht werden?
Wäre über eine schnelle Antwort dankbar
mfg gRoBi