Hallo,
ein GmbH-Geschäftsführer haftet nur mit dem Geschäftsvermögen.
Sprich das private Vermögen bleibt unberührt - deswegen gibt es ja so viele GmbHs
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Das ist so leider nicht ganz korrekt Tux83. Es besteht sehr wohl die Möglichkeit die Vollstrekung in das Privatvermögen eines GmbH Geschäftsführers zu erreichen. Wohlgemerkt des Geschäftsführers nicht des Gesellschafters (wobei diese Position bei vielen kleinen GmbH's jedoch die gleiche Person bekleiden dürfte - der Geschäftsführer haftet auch nicht mit dem eingelegten Vermögen sondern der Gesellschafter tut dies!).
Einzig es ist ein extremer juristischer Aufwand nötig um diese Durchgriffshaftung zu erlangen, da im Endeffekt nachgewiesen werden muss, dass der Geschäftsführer voll absichtlich oder zumindest gröbst Fahrlässig gehandelt hat.
Diese Möglichkeit der Durchgriffshaftung ist jedoch in keinster Weise so virulent wie die Vollhaftung des Komplementärs und von daher auch nicht mit dieser zu vergleichen.
Na OK, man lernt ja nie aus
Ich bin halt vom Regelfall ausgegangen und da haften die Gesellschafter nicht mit
dem Privatvermögen.
Von diesem Sonderfall hatte ich auch noch nichts gehört, aber ich studiere ja auch kein
BWL oder sowas- ich muss das nicht wissen
Ach, ich persönlich bin ja auch der Ansicht, dass man nur wissen muss wo es in einem guten Buch steht. Aber gerade diese Sonderfälle oder Extremfälle sind es halt, die sich in mein Reizüberflutetes Hirn einbrennen und aus der Masse des restlichen Wissenseinheitsbreies herausstechen
Naja, für die Details müsste ich auch nachschlagen