Moin Moin an alle,
ich hätte da ma eine Frage.
In Bezug auf die OHG geht es mir um gewöhnliche und außergewöhnliche Rechtsgeschäfte.
Eine OHG hat ein Gesellschaftsvermögen von 500.000 Euro.
Ein Gesellschafter kauft für 200.000 Eure eine MAschine die dem Gewerbe dient.
Ist dies ein außergeöhnliches Geschäft oder ein gewöhnliches. Ich bin der MEinug das alle Rechtgeschäfte gewöhnlich sind die dem Betreib einen Nutzen bringen ist das richtig?
Wenn nicht bitte ich um eine Definition und wenn es Grenzen gibt bezügliche des Anschaffungswertes dann bitte auch die. Danke