Aufbewahrungsfristen von Schriftstücken

  • Hallo,

    könnt ihr mit die Aufbewahrungsfristen für:
    Inventar
    Eingangsrechnung
    Bilanz
    Debitoren-Konten
    Kontoauszug
    Gewinn-Verlust-Rechnung

    nennen? Wir haben bei uns in der Firma eine Prüfungsvorbereitung gemacht und in der Musterlösung stand, dass die Bilanz 6 Jahre Aufbewahrungspflichtig & Aufzeichnungspflichtig ist (z.B. durch Scannen der Schriftstücke). Sind aber laut Gesetz Bilanzen und Inventare nicht 10 Jahre Aufbewahrungs&Aufzeichnungspflichtig. Z.B. bei Kontoauszügen ist es ja so, dass sie 6 Jahre Aufbewahrungspflichtig sind und nicht Aufzeichnungspflichtig. Oder irre ich mich da jetzt?


    Könnt ihr mir die Aufbewahrungsfristen mit aufzeichnung oder nicht aufzeichnung zu den o.g. Sachverhalte nennen?

    Danke und Gruß
    Lemoncoke

  • hi,

    für alles was die Buchhaltung betrifft, (alle die von dir erwähnte), haben eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren. Mach dich schlau, HGB § 257 und AO § 147. Diese solltest du auswendig lernen.

    Gruß