Bilanzabschreibung & kalkulatorische Abschreibung

  • Hi.
    Was ist genau die Erklärung und der Unterschied für die bilanzmäßige Abschreibung und die kalkulatorische Abschreibung?

    In meinem Buch steht, dass Bilanzabschreibungen auf der Grundlage der Anschaffungs- und Herstellkosten des Anlagegutes vorgenommen werden. Kalkulatorische Abschreibungen werden dagegen von den gestiegenen Wiederbeschaffungskosten des Alnagegutes berechnet.

    Ich versteh das alles nich so ganz^^

    Wäre nett, wenn mir das mal jemand auf verständliche Weise erklären könnte.

    Danke.

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  • Hey,
    ist zwar nicht mein Fachgebiet, aber ich versuch es mal an einem Beispiel zu erklären.
    Eine Firma erwirbt eine Maschine für 10000€ und schreibt sie kalkulatorisch über die Nutzungsdauer von 5 Jahren ab. Es ergibt sich eine Abschreibung von 2000€ pro Jahr (bei linearer Abschreibung).
    Ist nun anzunehmen, dass der Erwerb der Ersatzmaschine in fünf Jahren mehr als 10000€ kostet, z.b. 15000€, so betragen die kalkulatorischen Abschreibungen 3000€ pro Jahr (bei linearer Abschreibung).

    Allgemein berücksichtigt die kalkulatorische Abschreibung die angenommene Änderung der Preise der Anlagevermögensgegenstände (entweder allgemein=Inflation, und/oder nur auf das eine Gut [die Maschine] bezogen).

    In der Hoffnung nichts falsches verbreitet zu haben...
    MfG

  • hi tobi86,

    dr.niel hat schon eine richtige Erklärung abgegeben.

    Dazu möchte ich noch sagen dass die bilanzmäßige Abschreibung sich in der Erfolgsrechnung und die kalkulatorische in der Kosten u. Leistungsrechnung auswirkt. Ein Buchhalter schreibt meistens degressiv ab, ein Kost. u. Leistungsrechner immer linear.

    Kalkulatorische Kosten wirken sich somit auf die Genauigkeit der Kostenrechnung aus, also auf die darauf aufbauende Kalkulation zu erhöhen (somit auf die Preise). Ein Kostenrechner muss die Kosten a. G. der Wiederbeschaffungskosten kalkulieren, diese stellen den tatsächlichen Werteverzehr des Anlagevermögens dar.

    Gruß, Mark Twain :rolleyes:

  • So sieht es aus, es geht nur um die Grundlage der Berechnung:

    Bilanziell liegen die historischen AK/HK zu Grunde, wie abgeschrieben wird (linear, degressiv, leistungsbezogen ist wie in der KLR abhängig vom Ziel der Unternehmung und nicht wie oben geschrieben pauschalisierbar!). Liquiditationserlöse dürfen ebenfalls berücksichtigt werden.

    In der KLR liegt der Wiederbeschaffunswert zugrunde, das ist der einzige Unterschied. Sonst gilt alles analog wie bei der bilanziellen AfA.

    Gruß
    Markus

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