Hallo,
wer kann mir helfen? Es geht um folgende Frage:
Ist die Firmierung "W. Jung & Co." zu beanstanden?
Es handelt sich hierbei um eine Erbengemeinschaft, die das Geschäft des verstorbenen Vaters bzw. Ehemanns weiterführt.
Ich bin mir da nicht so sicher. Es scheint sich ja, um ein Einzelunternehmen zu handeln, aber darf man die zusätzliche Bezeichnung "& Co" mitführen? In welchen §§ kann man da was finden?
Gruß,