Firmierung

  • Hallo,

    wer kann mir helfen? Es geht um folgende Frage:

    Ist die Firmierung "W. Jung & Co." zu beanstanden?

    Es handelt sich hierbei um eine Erbengemeinschaft, die das Geschäft des verstorbenen Vaters bzw. Ehemanns weiterführt.

    Ich bin mir da nicht so sicher. Es scheint sich ja, um ein Einzelunternehmen zu handeln, aber darf man die zusätzliche Bezeichnung "& Co" mitführen? In welchen §§ kann man da was finden?


    Gruß,

    Katrin

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Hi Katrin

    also lt. Firmengrundsätze in bezug auf Firmenbeständigkeit Haftung bei Übernahme darf er den Namenszusatz machen. is handelt sich ja hier um Erbschaft und solang sich die Haftungsverhälnise des Inhabers nicht verschlechtern ist die Namenübernahme und Co zuläßig.

    Es heißt:

    Ein Zusatz, der das Nachfolgeverhätnis ausdrückt ist möglich!

    wo des aber im gesetztext steht weiß ich nicht sry. aber meine antwort müsste stimmen ;)

    Gruß
    DerOlleWu