größenklasse

  • hallo,
    bin mir etwas unsicher bei folgender aufgabe:

    ich soll anhand verschiedener größenmerkmale einer kapitalgesellschaft bestimmen, um welche größenklasse es sich handelt.
    im ersten jahr hat die gesellschaft die merkmale einer kleinen gesellschaft, im zweiten jahr die einer mittleren.
    da die gesellschaft nun an zwei aufeinanderfolgenden jahren unterschiedliche größenklassen hat, weiß ich nicht ob essich nun um eine kleine oder mittlere gesellschaft handelt.
    oder habe ich §267 hgb falsch verstanden???

  • Hallo,
    wenn ich mich richtig erinnere, bin da nicht so der experte. Warten wir mal auf die Anwort vom Markus, der kennt sich da aus ;). Hier aber mal mein Versuch.
    Also nach dem HGB müssen zwei der drei Merkmale an 2 aufeiunander folgenden Stichtagen erfüllt sein. Eine Ausnahme besteht nur in den beiden folgenden Fällen:

    1. Bei der Gründung der KapG, wird sie entsprechend der Kritieren die sie im ersten Jahr erfüllt klassifiziert.
    2. Eine börsennotierte AG, wird immer als große KapG klassifiziert.

    D.h. bei deiner Aufgabenstellung,wenn keine der beiden Ausnahmen zutreffen:
    Im ersten Jahr sind die Kriterien einer kleinen KapG erfüllt und im zweiten Jahr die einer mittleren.
    Bei der Erfüllung der Kriterien für eine mittlere KapG sind auch gleichzeitig die einer kleinen KapG erfüllt.
    Somit müßte die KapG als klein klassifiziert werden, sowohl anhand der Kriterienj als auch wegen der Neugründung.

    So ich hoffe das ist richtig, aber der Markus wird das dann ggf. nochmal korrigieren ;)
    Gruß Marcel

  • Ich verifiziere hier einmal Marcel's Meinung :)

    Wichtig ist folgender Absatz (§267 IV):


    (4) Die Rechtsfolgen der Merkmale nach den Absätzen 1 bis 3 Satz 1 treten nur ein, wenn sie an den Abschlußstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- oder unterschritten werden. Im Falle der Umwandlung oder Neugründung treten die Rechtsfolgen schon ein, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1, 2 oder 3 am ersten Abschlußstichtag nach der Umwandlung oder Neugründung vorliegen.

    Gruß
    Markus

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