GUV-Rechnung, Bilanzgewinn

  • Hallo,

    versuche gerade folgende aufgabe zu lösen:

    GuV-Rechnung
    leider ergibt der bilanzgewinn nach meiner berechnung 140.000 EUR und nicht 180.000 EUR.
    Wo liegt mein fehler?

    2. Frage:
    um den bilanzgewinn zu ermitteln, muss ich die einstellung in die ges. rücklage zum jahresüberschuss dazurechnen, oder abziehen?

    lg
    sweety

  • Hey Gast!
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  • zu Frage 2, der Jahresüberschuss ist der nach den GoB ermittelte "richtige" Gewinn, der Binazgewinn das, was ausgeschüttet werden darf.

    Die Gewinnrücklagen werden deshalb abgezogen, sie dienen ja als Ausschüttungssperre.

  • Hallo Sweety,

    zur 1. Frage:
    wie kommst du auf 140.000€?
    Ich komme auf 110.000€!

    zur 2. Frage:
    die Einstellung in die gesetzliche Rücklage würde ich auch
    abziehen.

    Kann jemand helfen?

  • Hallo!

    Der Jahresüberschuss beträgt 140.000,00 €.
    1. Umsatzerlöse 800.000,00 €
    2. Verminderung des Beandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -50.000,00 €
    3. Materialaufwand
    a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe - 100.000,00 €
    Rohergebnis 650.000,00 €
    4. Personalaufwand
    a) Löhne und Gehälter -250.000,00 €
    b) soziale Abgaben -60.000,00 €
    5. Abschreibungen
    a) auf Sachanlagen -80.000,00 €
    6. sonstige betriebliche Aufwendungen -40.000,00 €
    Betriebsergebnis 220.000,00 €
    8. Erträge aus Beteiligungen 15.000,00 €
    7. sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.000,00 €
    8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 230.000,00 €
    9. Steuern vom Einkommen und Ertrag -90.000,00 €
    10. Jahresüberschuss 140.000,00 €
    Verlustvortrag aus Vorjahr - 10.000,00 €
    Einstellung in die gesetzliche Rücklage - 30.000,00 €
    Bilanzgewinn 100.000,00 €


    Einstellungen in die gesetzliche Rücklage werden abgezogen!

    Gruß Piwi_26