droht eine exmatrikulation?

  • guten tag,

    ich bin einigermaßen beunruhigt und habe mich deshalb entschieden, meine situation hier zu schildern, in der hoffnung auf einen hinweis.

    ich habe vier semester an der ruhr-universität bochum studiert und wechselte dann an die technische universität chemnitz. mittlerweile läuft das siebte hochschulsemester, fachsemester sind als 3 bzw. 2 eingetragen auf der immatrikulationsbescheinigung.

    die immatrikulationsordnung der tu chemnitz besagt folgendes:

    "1) Die Immatrikulation muss versagt werden, wenn der Studienbewerber [...]

    9. in einem oder mehreren Studiengängen acht Semester (ohne Urlaubssemester)
    studiert hat, ohne eine Zwischenprüfung zu bestehen."

    ich habe bis dato keine zwischenprüfung abgelegt und werde das auch im nächsten semester noch nicht schaffen.
    bezieht sich der zitierte text auf die hochschul- oder auf die fachsemester?
    was meint ihr?

    mit freundlichen grüßen,

    christian

  • Hi,
    aber du bist doch schon immatrikuliert oder? Da steht ja nicht das du exmatrikuliert wirst, sondern das du dich nicht mehr einschreiben kannst, wenn du an der tu-c. studieren möchtest.
    Ich würde, dass also so verstehen das du dich nicht für einen Studiengang einschreiben darfs, wenn du in einem oder mehreren Studiengängen 8 Semester studiert hast ohne Zwischenprüfung zu bestehen.
    Würde aber mal bei eurer Studienberatung oder eurem "Informationsminister" (gibts so etwas überall, oder haben nur wir einen? :) ) nachfragen.

    Gruß Marcel

  • Ich sehe das so wie Marcel, das sollte für dich egal sein. Ansonsten gilt immer das, was Jens gesagt hat, direkt im Prüfungsamt nachfragen!

    Gruß
    Markus

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