Verzugszinsen

  • Hallo zusammen,

    bitte helft mir zum Thema „Verzugszinsen“.
    Sie sind im BGB § 288 geregelt und betragen 5%-Punkte über den Basiszinssatz.

    Lt. Aufgabenstellung steht aber in den AGB’s eines Unternehmens: „Zahlt der Käufer nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basiszins der Europ. Zentralbank zzgl. Umsatzsteuer zu verlangen.“

    -> hier stimmt doch einiges nicht bei den AGB’S
    1. nur max. 5 statt 7
    2. nicht % sondern %-Punkte
    3. was soll das mit der Umsatzsteuer ????

    Für rasche Hilfe wäre ich sehr dankbar !!!!!!

  • Hey,

    Du musst diese Klausel auf ihre Wirksamkeit prüfen, dies richtet sich nach den §§ 305 ff BGB.
    Zunächst muss die Klausel muss es sich um AGB handeln, die auch richtet in den Vertrag einbezogen worden sind, § 305 I, II BGB.

    Dann ist zu prüfen, ob die Klausel wirksam ist.
    Man beginnt bei den Verboten des § 309BGB. Hier ist die Nr. 5 a bzw. b betroffen.
    Die Vereinbarung eines festen Verzugszinses stellt einen pauschalierten Schadensersatz für den Fall des Verzugs dar. Nichts anderes ist auch § 288 BGB. Ein Gegenbeweis, dass beim Gläubiger ein geringerer Schaden durch den Verzug entstanden ist, ist nicht zulässig. Wird also ein höherer Zins als die 5 % des § 288 vereinbart stellt dies eine unzulässige Klausel iSd. § 309 Nr. 5b dar, wenn nicht ausdrücklich der Gegenbeweis zugelassen wird, dass keine 7 % Schaden entstanden ist. Eine Auslegung zugunsten der Wirksamkeit der Klausel ist nicht zulässig. Keine geltungserhaltende Reduktion von AGB!
    Für die Umsatzsteuer gilt dasselbe.
    % und %punkte bedeuten das gleiche

    Hoffe die Fragen ausreichend beantwortet zu haben

    Grüße,

    Toni

  • Der Basiszinsatz ist § 247 BGB geregelt und betägt derzeit: 1,21 %
    Punkte und Prozent sind das gleiche


    Der Zinssatz der ECB ist zwar ein Basiszinssatz hat aber nichts mit dem des BGB zu tun!