Hallo,
zuständig für die Berufung ist wohl das Landgericht. Streitwert beim Amtsgericht bis 5000,- Euro, für die Berufung dann Landgericht. Bei der Berufung werden Tatsachen neu aufgenommen, wobei bei der Revision nur das Verfahren an sich überprüft wird. K kann also Pech haben; es kann auch noch die ganze Klage abgewiesen werden.
Ich glaube nicht, dass sich was ändert wenn er 1000,- Euro erstreitet. Jedoch würde ich mir das dann als K überlegen;-)
obsiegend heißt einfach nur, dass K unterlegen ist
Steht auch alles in der ZPO, hab nur grad keine hier, sonst hätt ichs dazu geschrieben;-)
Viele Grüße
Katharina