Freiberufler als Gewerbetreibende - Seminararbeit

  • Hallo,

    ich schreib grad eine Seminararbeit zum Thema "Freiberufler als Gewerbetreibende". Wäre schön, wenn jemand noch ein paar Anregungen hätte, was man noch so mit aufnehmen könnte, oder wo es grad aktuelle Beiträge dazu gibt. Also schreibt alles was euch einfällt! Danke!

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  • Dazu kann man eigentlich nur sagen, dass ein klassischer Freiberufler nur dann ein Gewerbe betreibt wenn er zum Zwecke seiner Berufausübung eine Kapitalgesellschaft gründet, oder eine bestimmte Tätigkeit ausübt, die als Gewerbe angesehen wird (ist so viel ich weiss besonders bei Architekten und betriebswirtschaftlichen Berufen ein größeres Risiko).
    Grundsätzlich ist es natürlich immer schlecht, wenn Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb angesehen werden, da man eventuell Gewerbesteuer bezahlen muss (besoders bei Kapitalgesellschaften, die keine Freibetrag gewährt wir und somit sofort Gewerbesteuer fällig wird, wenn die Gesellschaft Gewinn erzielt, um es mal trivial zu formulieren), was der Grund dafür ist, dass Unternehmer, die auch nur die geringste Chance dazu sehen als Freiberufler zu gelten versuchen in diese Kategorie zu rutschen.
    Ausserdem sind Gewerbetreibende ab einer bestimmten Umsatz- oder Gewinnhöhe Buchführungspflichtig (§ 141 AO), Freiberufler können immer die 4 (3)-Rechnung wählen, was natürlich wesentlich bequemer ist als ein Betriebsvermögensvergleich.
    Ich betreue seit über drei Jahren Unternehmen von Freiberuflern, und habe noch nie erlebt, dass einer auch nur erwogen hätte, sich freiwillig als Gewerbetreibender brandmarken zu lassen. Einzige Außnahme sind Unternehmen, die ein gewisses Umsatzvolumen überschreiten (mehrere Mio. €). Hier hat man sich aus Haftungsgründen für die Errichtung einer GmbH entschieden.