Architektshonorar + Boutiquebrand

  • Hallo,

    hier noch weitere Fragen, wo ich mir auch nicht sicher bin und festhänge:

    Fall 1:
    Bruno Mayer und Frank Raffke wollen zusammen eine Kühlhalle für Gemüse und Südfrüchte errichten. Sie beauftragen den Architekten Bleistift mit der Fertigstellung der Pläne. Bleistift möchte nach deren Ablieferung das vereinbarte Honorar von Mayer verlangen, da er zufällig erfahren hat, dass Raffke derzeit finanziell etwas „schwach auf der Brust ist“. Kann er dies tun?

    Lösungsansatz:
    Der Architekt Bleistift kann das Honorar von Mayer verlangen, da Raffke und Mayer zusammen die Halle errichten lassen wollen. oder ???? ?(


    Fall 2:
    Susann Best hatte vor einiger Zeit eine kleine Boutique in dem Wohnhaus des Raffke gemietet. Ihre Schwester, Renate Best, war als Verkäuferin bei ihr angestellt worden, was dem Raffke auch bekannt war. Aufgrund eines defekten Gasrohrs kommt es zu einem Brand, bei dem die Boutique zum Teil zerstört wird, aber auch der kostbare Kunstnerzmantel von Renate Best. Dem Raffke war auch bereits bei Abschluss des Mietvertrages bekannt, dass die Gasrohre dringend ausgetauscht werden mussten. Um Geld zu sparen, unterließ er dies. Außerdem erleidet Renate Best leichte Verbrennungen und Susann Best einen Nervenschock. Anspruchsgrundlagen?

    Lösungsansatz:
    Schadensersatz für die zerstörte Boutique und Schmerzensgeld für Renate Best. Lieg ich da richtig?

    Würde mich sehr über Antworten freuen.

    LG Mone

  • Hey Gast!
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  • Hi Mohei!

    Ich meine auch das er das Geld von Mayer verlangen kann. Sie haben ja zusammen den den Auftrag erteilt. Wenn nichts weiter in der Aufgabe drin steht müsste es so stimmen! ;)

    Gruß
    DerOlleWu

    Nachtrag
    hey Mone editier doch nicht dein beitrag wenn ich ihn gerade beantworte ;)

    Ahm zum Fall 2.
    Da stimme ich dir auch zu. Er hat es ja regelrecht vorsätzlich den schaden nicht behoben obwohl er es wusste. von dem her ist das das mindeste was sie erwarten können.

  • Bei mir sind zwar die Juraklausuren schon zwei Semester her, aber ich versuche trotzdem einmal zu helfen. Werde nachfolgend einige Prüfschritte aussparen und nur die wesentlichen hinschreiben. Dauert sonst zu lange...

    Zitat


    Hallo,

    hier noch weitere Fragen, wo ich mir auch nicht sicher bin und festhänge:

    Fall 1:
    Bruno Mayer und Frank Raffke wollen zusammen eine Kühlhalle für Gemüse und Südfrüchte errichten. Sie beauftragen den Architekten Bleistift mit der Fertigstellung der Pläne. Bleistift möchte nach deren Ablieferung das vereinbarte Honorar von Mayer verlangen, da er zufällig erfahren hat, dass Raffke derzeit finanziell etwas „schwach auf der Brust ist“. Kann er dies tun?

    Lösungsansatz:
    Der Architekt Bleistift kann das Honorar von Mayer verlangen, da Raffke und Mayer zusammen die Halle errichten lassen wollen. oder ???? ?(

    Mayer und Raffke haben gem. § 705 BGB einen GbR, da Vss. erfüllt:

    • Gesellschaftsvertrag: durch Absprache vorhanden, weil kein Formerfordernis
    • gemeinsamer Zweck: vorhanden
    • zu fördern: vorhanden, da beide gemeinsam den Auftrag erteilt haben

    Vertrag ist nach §433 BGB zwischen der GbR und dem Bleistift zustande gekommen, da beide die Gesellschaft nach §709 gleichzeitig vertreten haben.

    Nach Rechtssprechung ist zu §709BGB der §128,S.1 HGB parallel anzuwenden, nachdem beide als Gesamtschuldner persönlich haben.

    Antwort: Ja, er hat das Recht das Geld zu verlangen.

    Zitat

    Fall 2:
    Susann Best hatte vor einiger Zeit eine kleine Boutique in dem Wohnhaus des Raffke gemietet. Ihre Schwester, Renate Best, war als Verkäuferin bei ihr angestellt worden, was dem Raffke auch bekannt war. Aufgrund eines defekten Gasrohrs kommt es zu einem Brand, bei dem die Boutique zum Teil zerstört wird, aber auch der kostbare Kunstnerzmantel von Renate Best. Dem Raffke war auch bereits bei Abschluss des Mietvertrages bekannt, dass die Gasrohre dringend ausgetauscht werden mussten. Um Geld zu sparen, unterließ er dies. Außerdem erleidet Renate Best leichte Verbrennungen und Susann Best einen Nervenschock. Anspruchsgrundlagen?

    U.a. Anspruchsgrundlage: §823 I BGB

    MfG,
    Christian

    Zitat von John Maynard Keynes:

    "Solange die Nationalökonomen leben, nimmt niemand von ihnen Notiz, und wenn sie tot sind, richten sie großen Schaden an." :D