Hallo zusammen,
ich habe mal ein paar Fragen, wo ich hoffentlich mit eurer Hilfe rechnen kann, da ich mir da nicht ganz sicher bin.
Fall 1:
Mayer in München bestellt wieder bei Schmidt in Hamburg teure exotische Früchte, die aber erst „frisch von Schiff“ zwei Wochen nach Bestellung bei Mayer angeliefert werden sollen, da Mayer diese für eine große Hochzeits- feier benötigt. Die Früchte werden jedoch unmittelbar nach der Bestellung angeliefert.
a) Muss Mayer die Früchte annehmen und bezahlen, wenn er ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er „frische Früchte“ benötigt? Spielt es eine Rolle, dass Mayer entsprechende Kühlräume zur Verfügung hat?
b) Was ist, wenn die Früchte nicht qualitativ „1. Ware“ sind?
Lösungsansatz:
a) Mayer muss die Früchte nicht annehmen, da der Lieferungszeitpunkt laut Bestellung erst viel später erfolgen soll.
b) Mayer kann die Früchte annehmen und sie für weniger verkaufen, aber den Ausgleich für den entgangenen Gewinn muss Schmidt bezahlen, oder aber Mayer nimmt die Früchte gar nicht mehr an und verlangt komplett Schadensersatz.
Fall 2:
Rolf Adams hat an den Studenten Glücklich seinen alten Pkw für 450,-- € verkauft. Kurz vor der Übergabe wird das Auto gestohlen. Glücklich fordert Schadensersatz. Zu Recht? Spielt es eine Rolle, wenn Adams den Schlüssel im Pkw hat stecken lassen, sodass der Diebstahl ein Kinderspiel war? Welche Bedeutung hat es, dass das Kfz gegen Diebstahl versichert war?
Lösungsansatz:
Schadensersatz auf das positive Interesse.
Anfängliche subjektive Unmöglichkeit liegt vor, wenn zwar dem Schuldner die Leistung bei Vertragsabschluss nicht möglich ist, ein Dritter aber die Leistung erbringen kann.Der PKW wurde zwar gestohlen, jedoch hat Adams dies gemäß § 287,2 zu vertreten.
Fall 3:
Rolf Adams hat seinem vermeintlichen Freund, Axel Hinterlist, eine teure Schleifmaschine geliehen. Dieser verkauft sie für 350,- € an Peter Unschuld, der glaubt, dass Hinterlist der Eigentümer ist. Rechte des Rolf Adams?
Lösungsansatz:
Adams kann die Schleifmaschine von Hinterlist zurückverlangen, aber da dies nicht mehr geht, kann Adams Schadensersatzansprüche gegen Hinterlist geltend machen. Unschuld hat diese Schleifmaschine rechtmäßig gekauft, im Glauben, das Hinterlist der Eigentümer ist und daher kann man Unschuld nicht belangen.
Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen.
LG Mone