Hallo,
wer kann mir helfen? Ich häng hier bei einer Aufgabe und versteh die Frage nicht so ganz.
Die Frage bzw. Aufgabe lautet:
Schlagen Sie für jede einzelne Maßnahme eine gegenteilig wirkende Maßnahme vor und erklären Sie in einem Satz Ihre Vorgehensweise.
Die Maßnahmen sind:
1. Ein (geldlich erworbener) Geschäfts- oder Firmenwert wird sofort als Aufwand
gebucht.
2. GWG werden sofort abgeschrieben.
3. Nachträgliche Zuschreibungen auf Positionen des Anlagevermögens werden
nicht vorgenommen.
4. Es werden keine Aufwandsrückstellungen nach § 249 (2) HGB gebildet.
5. Die Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des AV erfolgt aufgrund
der "gebrochenen" Abschreibungsmethode (erst degressiv, dann linear). In
diesem Jahr erfolgte sie (noch) degressiv.
Ist es egal, was für eine gegenteilige Maßnahme ich vorschlage? Oder wird eine bestimmte Gegenmaßnahme erwartet? Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Und könnte mir jemand vielleicht ein kleines Beispiel einer Gegenmaßnahme geben?
Danke.
Gruß,