Bilanzierung - Gestaltungsspielraum bei der Bilanzerstellung

  • Hallo,
    wer kann mir helfen? Ich häng hier bei einer Aufgabe und versteh die Frage nicht so ganz. ?(

    Die Frage bzw. Aufgabe lautet:
    Schlagen Sie für jede einzelne Maßnahme eine gegenteilig wirkende Maßnahme vor und erklären Sie in einem Satz Ihre Vorgehensweise.

    Die Maßnahmen sind:

    1. Ein (geldlich erworbener) Geschäfts- oder Firmenwert wird sofort als Aufwand
    gebucht.
    2. GWG werden sofort abgeschrieben.
    3. Nachträgliche Zuschreibungen auf Positionen des Anlagevermögens werden
    nicht vorgenommen.
    4. Es werden keine Aufwandsrückstellungen nach § 249 (2) HGB gebildet.
    5. Die Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des AV erfolgt aufgrund
    der "gebrochenen" Abschreibungsmethode (erst degressiv, dann linear). In
    diesem Jahr erfolgte sie (noch) degressiv.

    Ist es egal, was für eine gegenteilige Maßnahme ich vorschlage? Oder wird eine bestimmte Gegenmaßnahme erwartet? Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?

    Und könnte mir jemand vielleicht ein kleines Beispiel einer Gegenmaßnahme geben?

    Danke.


    Gruß,

    Katrin

  • Hey Gast!
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  • Wie du erkennen kannst handelt es sich bei deinen Aussagen um Wahlrechte. Es wird also nach Alternativen gefragt. Du nennst quasi als Gegenmaßnahme(n) andere mögliche Alternativen. So sehe ich das, anders macht es ja keinen Sinn.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


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    Skype und MSN auf Anfrage

  • Irgendwie hänge ich auch an dieser Aufgabe und weiss nicht so recht, wie ich weiter kommen soll. ?(

    Hat jemand eine Idee und hängt vielleicht noch jemand an dieser Aufgabe?

    Gruss

  • Hi, Leute!

    ich hänge genauso an díeser bescheuerten Aufgabe und weiß nicht welche gegenteilig wirkenden Maßnahmen ich vorschlagen soll. Kann mir bitte jemand
    weiterhelfen.:confused:

  • Hast Du die Aufgaben schon gelöst ich komme damit so gut wie nicht zu recht also ich habe eine lösung aber kann gar nicht sagen ob die richtig ist könntest du mir helfen bitte??? :confused: Ich muss aber diese Woche noch alles abgeben somit kaum noch zeit!!!:mad:

    Vielen Dank schon mal im voraus
    hier meine lösungen aus dem Heft prüfungsaufgaben
    Zu Aufgabe 1. 3:

    Zu 1.1:
    Pos. 5

    §Mindernde Wirkung auf den Bilanzgewinn.
    §Fremdkapitalzinsen wurden bei Nichtberücksichtigung als Aufwand gebucht.
    Pos. 6

    §Mindernde Wirkung auf den Bilanzgewinn.
    §Hohe Abschreibungsbeträge (= Aufwendungen) à Negative Beeinflussung des Betriebserfolges.
    Pos. 8

    §Erhöhende Wirkung auf den Bilanzgewinn.
    §Rückstellungen werden für Aufwendungen à Minderung des Gewinns.
    Pos. 9

    §Mindernde Wirkung auf den Bilanzgewinn.
    §Degressive Afa-Werte à höhere Werte gegenüber der linearen Abschreibung.
    Pos. 10
    §Erhöhende Wirkung auf die sonstigen Erträge und somit auf den Bilanzgewinn.
    §Niedrige Anschaffungskosten der Vorräte, andererseits haben dann aber die erzeugten Halb- und Fertigfabrikate relativ hohe Werte.

    Zu 1.2.:

    Pos. 5

    Zu ergreifende Maßnahme:
    In die Herstellungskosten werden die Fremdkapitalzinsen mit einbezogen ( vgl. § 255 ff HGB).

    Vorgehensweise:

    Die Fremdkapitalzinsen werden in die Herstellungskosten mit einbezogen, wenn diese auf den Zeitraum der Herstellung zuzurechnen sind (vgl. § 255 (3),2 HGB).



    Pos. 6

    Zu ergreifende Maßnahme:
    Keine sofortige Vollabschreibung der GWGs.

    Vorgehensweise:
    Durch das Wahlrecht bei GWGs wird nach der Nutzungsdauer abgeschrieben


    Pos. 8


    Zu ergreifende Maßnahme:
    Aufwandsrückstellungen bilden.

    Vorgehensweise:
    Durch das Wahlrecht nach § 249 (2) HGB werden nur Rückstellungen z. B. für Großreparaturen, Werbekampagnen, Messen, etc. gebildet.


    Pos. 9

    Zu ergreifende Maßnahme:
    Afa-Methode wechseln, mit dem Ziel niedrige Afa-Werte zu erreichen.

    Vorgehensweise:
    Im nächsten Jahr soll die lineare Afa angewandt werden à Degressive Abschreibung beibehalten, da die degressiven Afa-Werte dann gegenüber den linearen Afa-Werten niedriger sind.

    Pos. 10

    Zu ergreifende Maßnahme:
    Die Vorräte nach dem FIFO-Verfahren bewerten.

    Vorgehensweise:
    Aufgang bei der Berechnung: Im Endbestand der Vorräte befinden sich nur die zuletzt gekauften Mengen.

    Zu 1.3:


    Gewogenes Durchschnittsverfahren:








    Datum
    Vorgang
    Menge/Liter
    Einzelpreis
    Gesamtwert



    In €/Liter
    In €
    01.01.
    Anfangsbestand
    6.000.000
    0,30
    1.800.000,00
    05.02.
    Zugang
    1.000.000
    0,20
    200.000,00
    10.05.
    Zugang
    1.500.000
    0,25
    375.000,00
    15.07.
    Zugang
    2.000.000
    0,30
    600.000,00
    20.09.
    Zugang
    1.200.000
    0,25
    300.000,00
    25.11.
    Zugang
    1.800.000
    0,35
    630.000,00



    13.500.000


    3.905.000,00






    3.905.000 : 13.500.000 =
    0,29 €
    Einzelpreis 31.12.
    0,29 € x 1.500.000 =
    435.000,- €
    Wertansatz 31.12.






    Nach dem LIFO-Verfahren:









    1.500.000 Liter zu 0,30 € =
    450.000,- €
    Wertansatz 31.12.
    450.000 € : 1.500.000 =
    0,30 €
    Einzelpreis 31.12.






    Nach dem FIFO-Verfahren:









    1.500.000 Liter zu 0,30 € =
    525.000,- €
    Wertansatz 31.12.
    525.000 € : 1.500.000 =
    0,35 €
    Einzelpreis 31.12.






    Nach dem HIFO-Verfahren:









    1.000.000 Liter zu 0,20 € =
    200.000,- €



    500.000 Liter zu 0,25 € =
    125.000,- €





    325.000,- €
    Wertansatz 31.12.
    325.000 € : 1.500.000 =
    0,22 €
    Einzelpreis 31.12.






    Nach dem LOFO-Verfahren:









    1.500.000 Liter zu 0,35 € =
    525.000 €
    Wertansatz 31.12.
    525.000 € : 1.500.000 =
    0,35 €
    Einzelpreis 31.12.









    Verfahren zum Erreichen des größtmöglichen Gewinns nach dem HGB:







    Das FIFO-Verfahren oder
    das LOFO-Verfahren


    Verfahren, um den möglichst geringen Gewinn nach dem HGB zu erreichen:


    Das HIFO-Verfahren



    :erschiess: