Hallo,
folgende Fragen beschäftigen mich:
1. Herr M. will wissen, ob er seine Steuerschuld für 1999 am Fälligkeitstag bezahlen müsse, obwohl er schriftlich 2 Wochen nach Erhalt des Steuerbescheides Einspruch eingelegt habe.
2. Frau M. betreibt in Rüsselsheim (Finanzamt Gross-Gerau) eine Boutique wohnt in einer Wohnung in Mainz. Sie beschäftigt drei angestellte Verkäuferinnen, deren Lohnabrechnung sie selbst in der Wohnung erstellt.
Wo muss welche Steueranmeldung bzw. Steuererklärungen abgeben?
Dank an alle.
Gruss
Palmus