Hallo liebe "Steuerprofis" und "Steuerfüchse",
bei der folgenden Aufgabe benötige ich Hilfe:
Frau A. will wissen, ob sie für das Kalenderjahr 1998 (!) noch nachträglich (der Steuerbescheid 1998 datiert vom 22.10.2000) folgende Ausgaben geltend machen kann:
a.Aufwendungen für eine Lebensversicherung in Höhe von EUR 5.000 (die Vorsorgehöchstbeiträge sind bisher noch nicht ausgeschöpft)
b.Eine größere Reparaturrechnung über EUR 8.244 betreffend ihr vermietetes Zweifamilienhaus
c.Außerdem möchte sie noch einen Spekulationsgewinn aus der Veräußerung von Wertpapieren in Höhe von EUR 2.800 versteuern. Sie habe aus Versehen diesen Betrag nicht sofort erklärt.
Herzlichen Dank im voraus.
Palmus