Hallo,
ich habe eine Frage zu § 267 HGB -> Umschreibung der Größenklassen.
1. Warum ist ein Unternehmen bestrebt, möglichst die genannten Grenzen (hinsichtlich Bilanzsumme, Arbeitnehmer, Umsatzerlöe) nicht zu überschreiten und so als "Kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des HGB zu gelten?
2. Welche Maßnhamen kann ein Unternehmen ergreifen, um die Grenzen (hinsichtlich Bilanzsumme, Arbeitnehmer, Umsatzerlöe) zu unterschreiten (z.B. Leasing, Factorin?!)?
Liebe Grüße ;),
Sonja