§ 267 HGB -> Größenklassen bei Kapitalgesellschaften

  • Hallo,

    ich habe eine Frage zu § 267 HGB -> Umschreibung der Größenklassen.

    1. Warum ist ein Unternehmen bestrebt, möglichst die genannten Grenzen (hinsichtlich Bilanzsumme, Arbeitnehmer, Umsatzerlöe) nicht zu überschreiten und so als "Kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des HGB zu gelten?

    2. Welche Maßnhamen kann ein Unternehmen ergreifen, um die Grenzen (hinsichtlich Bilanzsumme, Arbeitnehmer, Umsatzerlöe) zu unterschreiten (z.B. Leasing, Factorin?!)?

    Liebe Grüße ;),

    Sonja

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  • Schon einmal über die folgenden Argumente nachgedacht?

    1. Mehrarbeit: Anhang, Lagebericht usw.

    2. Bildung stiller Reserven, Geschäftsbereiche außerhalb des Konzerns outsourcen, usw.

    Gruß
    Markus

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  • Zitat

    Original von Markus
    Schon einmal über die folgenden Argumente nachgedacht?

    1. Mehrarbeit: Anhang, Lagebericht usw.

    ...

    Markus

    Wobei hier nicht nur die Mehrarbeit bedacht werden sollte, sondern auch die Informationen welche, Veröffentlich werden müssen und somit für die Mitbewerber zur Verfügung stehen!

    MfG Thomas

  • Zu den Arbeitskräften, da gibt es die Möglichkeit der Leiharbeiter! Ich kann dir jetzt allerdings nicht versprechen, das diese nicht mit angerechnet werden!

    Ansonsten, zum Bereich des Umsatzes, kann ich mir das Outsourcing (an Subunternehmen) als Lösung vorstellen!

    MfG Thomas

  • Prinzipiell gibt es natürlich die Möglichkeit eines, nennen wir es mal "internen Outsourcings". D.h. du gründest einfach immer neue rechtlich vollständig unabhängige GmbHs.
    Ist allerdings eine ziemlich graue Lösung, da vielfach von der Exekutive durchschaut und entsprechend reglementiert - dadurch das Mitarbeiter zusammengezählt werden etc.

    Beispiel mWn Aldi, die immer so viele rechtlich selbständige Untergesellschaften gründen, dass sie nix veröffentlichen müssen!

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  • Aldi ist eine GmbH & Co Kg. Beurteilen kann das jeder wie er will :)

    Strolch:

    Aber ganz kann das so doch nicht klappen oder? Denn auch die outgesourcten Bereich müssen doch konsolidiert werden? Also wenn man Outsourcing einmal im engeren Sinne betrachtet. Hm wobei das bei der GmbH sicherlich nicht so ist. Kenne mich im Konsolidierungsbereich zu wenig aus. Jedenfalls würde dein Beispiel mMn bei AG's nicht funktionieren oder?

    Gruß
    Markus

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  • Moin,

    Outsourcing kann auch mit einer veringerung der Beteiligungsquote einhergehen, insofern kann auch der Umfang der Konsolidierung beinflusst werden. Ich nenne da beispielhaft Deinvestment, Quotenkonsolidierung vs. Vollkonsolidierung, etc.

    Desweiteren ist auch die Verminderung ver Beteiligunsghöhe durch eine Kapitalerhöhuing im Zuge des Outsourcings mit Ziel einer strategischen Allianz denkbar.

    Herzlichst
    Wastel

    "Das Alter ist nämlich eine unheilbare Krankheit" Seneca