Hast du da schon was rausgefunden?
Tarifvertrag
-
hayfu -
29. November 2005 um 14:06 -
Erledigt
-
-
Hey Gast!
Hier findest Du die Antworten
Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.
-
1. Der Mensch hat Anspruch auf seinen höheren Lohn, der Arbeitgeber verrechnet den Lohn, den er bis jetzt mehr gezahlt hat mit der Lohnerhöhung, das heißt der Abstand von Tariflohn und tatsächlichem gezahlten Lohn verkürzt sich.
2. Ist etwas komisch formuliert, sicher ist aber es handelt sich um eine soggenannte Anrechnungsklausel. Anrechnungsklausel verstoßen gegen das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3, ein Tarifvertrag darf keine Höchstlöhne festsetzen. So jedenfalls die Rechtsprechung des BAG und die wohl herrschende Meinung, den Gewerkschaften gefällt dies natürlich nicht.
3. Tarifverträge sind an das Grundgesetz gebunden, wie man das im Einzelnen dogmatisch herleitet ist umstritten, soll hier auch nicht interessieren.
Einschlägig ist hier Art. 3 I GG und Art. 9 III GG. Dazu muss man sagen es ist grdsl. unzulässig Gewerkschaftsmitglieder besser zu behandeln, in dem man ihnen mehr Gehalt zahlt, aber Gewerkschaftsmitglieder müssen für ihre Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft Beiträge zahlen, das sind zwischen 1 und 5 % der Bezüge, also viel Geld, fressen nun die Gewerkschaftsbeiträge die Besserstellung aus dem Tarifvertrag auf, dann liegt kein Verstoß gegen das Grundgesetz vor.