Begriffserklärung: Übung, Kolloquium, Praktikum

  • hallo!
    ich wollte mal nachfragen wie das so mit übungen ist. sind die pflicht oder freiwillig? und was macht man in einem kolloquium? und was heißt "praktikum"? läuft das alles ganz anders ab als vorlesungen? sind wahrscheinlich echt blöde fragen, aber ich komm einfach nicht dahinter ...

  • Hey Gast!
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    • Offizieller Beitrag

    Ich hab den Thementitel mal geändert. Ich frage mich ob es so schwer ist einen vernünftigen Thementitel zu wählen.

    siehe auch: https://www.study-board.de/cmsa38.html

    Jens

    • Offizieller Beitrag

    Mein Gott. ;) Es gibt Regeln oder auch [wiki]Netiquette [/wiki] genannt an die man sich halten sollte. Ich habe dich lediglich drauf hingewiesen dies in Zukunft zu beachten! Groß- und Kleinschreibung gehört da übriegens auch zu!

    Grüße

    Jens

  • Hi Sandra,

    ersteinmal vorweg: Ein bisschen Ordnung muss sein, auch bei uns, sonst versumpfen wir im Chaos ;)

    Praktisch wäre in deiner Auflistung noch die Angabe der entsprechenden Fächer gewesen, aber so sollte es auch gehen:

    1. Übung: Veranstaltung zur Vertiefung der Vorlesungskenntnisse, z.B. Mathemati, Statistik, Kosten- und Erlösrechung und viele mehr. Meist keine Anwesenheitspflicht (erfragen!) aber oftmals essentiell für das Bestehen der Abschlussklausur notwendig.

    2. Kolloquium: Mündlicher Leistungsnachweis in Form eines typischen mündlichen Ausfragens des Dillitanten oder einer Präsentation, sollte sicherlich nur als Teilnote eingehen. Anwesenheitspflicht kann gegeben sein.

    3. Praktika: Im Zusammenhang mit Informatik würde ich einmal schätzen? Der Begriff impliziert im Regelfall die Erarbeitung von Leistungen an PC's, in Laboren usw. in Kleingruppen oder dergleichen. Anwesenheitspflicht kann gegeben sein.

    Bist du nun etwas schlauer?

    Gruß
    Markus

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