Betriebvermögen

  • Hallo

    Ich habe noch eine Frage?

    Inhaber eines Geschäftes hat folgendes Vermögen

    Betriebsgrundstück 230.000
    Waren 4.000
    Kasse 1.000
    Verbindlichkeiten 100.000
    Foderungen 5.000
    privat Auto 25.000
    privat Haus 300.000
    betreibliches Bankdarlehen 100.000


    Wie hoch ist sein Betreibvermögen?

    DANKE für die Hilfe

  • Hi,

    also das Betriebsvermögen (BV) ist i.d.R. gleichzusetzen mit dem Eigenkapital (EK).

    In deinem Fall also:

    Vermögen - Schulden = EK

    (230.000+4.000+1.000+5.000)-(100.000+100.000) = 40.000

    Die privaten Gegenstände bleiben außer Ansatz, solange diese nicht in das BV eingelegt werden und zu betrieblichen Zwecken genutzt werden.

    JC

  • "Ein Wirtschaftsgut/Vermögensgegenstand, das ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt wird oder zumindest dafür bestimmt ist, wird notwendiges Betriebsvermögen genannt. Eigenbetrieblich genutzte Wirtschaftsgüter sind auch dann notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie nicht in der Buchführung und in der Bilanz ausgewiesen sind.
    Wirtschaftsgüter, die nicht Grundstücke oder Grundstücksteile sind und die zu mehr als 50 % eigenbetrieblich genutzt werden, sind in vollem Umfang notwendiges Betriebsvermögen. Werden Wirtschaftsgüter zu mehr als 90 % privat genutzt, gehören sie in vollem Umfang zum notwendigen Privatvermögen."

    Dies ist unter https://www.study-board.de/www.wikipedia.org zum Thema Betriebsvermögen zu finden; wie das Wort "Vermögen" schon sagt, geht es um Posten der Aktiva und nicht der Passiva. Im genannten Fall würde ich Grundstück, Ware, Forderungen und Kasse als Betriebsvermögen sehen (dabei wird unterstellt, dass das Auto u. Privathaus auch nur privat genutzt werden).
    Gruß
    Dörte

    :hae:

  • Hallo,

    ich habe noch einmal eine Frage zu diesem Thema: Wenn ich die folgenden Positionen gegeben habe:
    Betriebsgrundstück
    Waren
    Kasse
    Verbindlichkeiten
    Foderungen
    privat Auto
    privat Haus
    betreibliches Bankdarlehen

    zählen für mich Betriebsgrundstück, Waren, Kasse und Forderungen zum Betriebsvermögen.

    Meine Frage ist: Muß ich die Beträge der Verbindlichkeiten und des betrieblichen Bankdarlehens vom Betriebsvermögen abziehen oder ist das Betriebsvermögen einfach die Summe von Betriebsgrundstück, Waren, Kasse und Forderungen, ohne Verbindlichkeiten und Bankdarlehen abzuziehen?

    Grüße,
    Daniela