Berichtigung einer Einkommesteuererklärung

  • Hallo
    ich brauche Hilfe bei einer Aufgabe;
    Ein Unternehmer hat eine Einkommenerklärung abgegeben, für die Einkünfte aus seinem Betrieb liegt eine Steuerbilanz mit 50 seiten Erläuterung zu Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen bei. Der Finanzbeamte nimmt die in der Steuererklärung gemachten Angaben un erstellt einen Steuerbescheid. Einige Tage nach der Bekanntgabe des Steuerbescheid fällt dem Finazbeamten aus, dass der Unternehmer erhebliche Sonderabschreibungen vorgenommen hat, die nicht zulässig sind. Wegen seiner vielen Arbeit hatte er bei der Bearbeitung die Bilanz und die Erläuterung nur überflogen unddabei inmitten der vielen Erläuterungen die unzulässigen Saonderabschreibungen übersehen. Der Bearbeiter berichtigt den Einkommen-steuerbescheid nach § 129 AO

    a) Liegen Voraussetzungen für eine Berichtung nach § 129 Ao vor?

    b) Kann der Steuerbescheid nach § 172 AO geändert werden? Begründung

    c) Kann der Steuerbescheid nach § 173 AOgeändert werden? Begründung

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  • Hallo Tami,

    zu a):
    Eine offenbare Unrichtigkeit liegt nicht vor. Die Angaben lagen dem Finanzamt vor und wurden aufgrund schlampiger Bearbeitung übersehen, das ist keine offenbare Unrichtigkeit i.S.d. § 129 AO, welcher z.B. Schreib- oder Rechenfehler, Übertragungsfehler oder ähnliche Fehler (z.B. Fehler in der Bearbeitungssoftware) umfasst.

    zu b):
    Könnte er, allerdings ist eine solch Änderung nur möglich, wenn der Steuerpflichtige zustimmt (§ 172 (1) Nr. 2a)).

    zu c):
    Es handelt sich nicht um eine nachträglich bekannt gewordene Tatsache; das FA hatte zum Zeitpunkt der Festsetzung die Möglichkeit, sich Kenntnis zu verschaffen und hat diese nicht genutzt, Zitat: " [...]Bekannt sind alle losen und gehefteten Schriftstücke, die sich in der Akte befinden [...]". Eine Änderung nach § 173 AO ist somit ebenfalls nicht möglich.