Wertpapiere + Bewertung der Einlage

  • Hallo zusammen,

    hier habe ich noch eine Aufgabe, bei der ich mir ziemlich unsicher bin. Bitte um Eure Meinung dazu.

    Aufgabe:
    Ein Unternehmer führt seinem Unternehmen am 01.01. aus seinem Privatvermögen Wertpapiere zu, die er vor 3,5 Jahren zu 5.000 € angeschafft hat Der Kurswert der Wertpapiere im Zeitpunkt der Einlage betrug 6.000 €.

    Bitte begründen Sie, wie die Einlage zu bewerten ist, unter Angabe der gesetzlichen Bestimmungen!

    Mein Lösungsansatz: Die Einlage würde ich mit 6.000 € bewerten, da sie dann erst im Unternehmen ist, d.h. das sind die Anschaffungskosten.
    Angabe der gesetzlichen Bestimmungen: $ 253 Abs. 3 HGB

    Kann das hinkommen oder liege ich da ganz falsch? :(

    Grüßle mohei

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  • Hallo...

    mein Lösungsvorschlag

    Der Kurswert der Wertpapiere im Zeitpunkt der Einlage betrug 6.000 €. Demzufolge ist die Einlage mit 6.000 € anzusetzen, da (laut § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz1 EStG) die Anschaffung nicht innerhalb der letzten 3 Jahre, sondern vor 3 ½ Jahren waren.

    LG

  • Stimmt genau, die Fundstelle ist § 6 (1) Nr. 5 EStG. § 253 HGB trifft lediglich eine Aussage über die Bewertung selbst, nicht über die Wahl der Bewertungsmethode im Fall der Einlage.