Hallo zusammen,
hier habe ich noch eine Aufgabe, bei der ich mir ziemlich unsicher bin. Bitte um Eure Meinung dazu.
Aufgabe:
Ein Unternehmer führt seinem Unternehmen am 01.01. aus seinem Privatvermögen Wertpapiere zu, die er vor 3,5 Jahren zu 5.000 € angeschafft hat Der Kurswert der Wertpapiere im Zeitpunkt der Einlage betrug 6.000 €.
Bitte begründen Sie, wie die Einlage zu bewerten ist, unter Angabe der gesetzlichen Bestimmungen!
Mein Lösungsansatz: Die Einlage würde ich mit 6.000 € bewerten, da sie dann erst im Unternehmen ist, d.h. das sind die Anschaffungskosten.
Angabe der gesetzlichen Bestimmungen: $ 253 Abs. 3 HGB
Kann das hinkommen oder liege ich da ganz falsch?
Grüßle mohei