Hallo an alle!
Folgende Aufgabe habe ich versucht zu lösen. Bitte schaut Euch doch mal meine Ansätze an und belehrt mich ein wenig.
a)
A. ist alleiniger Gesellschafter der X- GmbH.
Die GmbH erzielte im KJ. 2002 einen Steuerbilanzgewinn in Höhe von 100000 Euro.
Die folgenden Sachverhalte haben sich bisher erfolgswirksam ausgewirkt:
Im Rahmen einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt wird festgestellt,
dass das Geschäftsführergehalt von A unangemessen hoch ist.
Statt der tatsächlich gezahlten Vergütung von 100000 Euro waren 75000 Euro
angemessen.
--> würde ich als verdeckte Gewinnausschüttung werten und daher wieder hinzurechnen
Des Weiteren wird festgestellt, dass A ein Gebäude an die GmbH
vermietet hat. Die GmbH zahlt hierfür 50000 Euro, ortsüblich wären
30000 Euro Miete.
-->dito - würde ich als verdeckte Gewinnausschüttung werten und daher wieder hinzurechnen
Aufgrund von erheblichen Investitionen erhielt die GmbH im KJ. 2002 eine
steuerfreie Investitionszulage von 40000 Euro.
--> bleibt diese in der Berechnung unberücksichtigt?
Die GmbH hat für das KJ. 2002 15000 Euro Körperschaftssteuer-Vorauszahlungen
geleistet. Am Jahresende wurde noch eine Körperschaftssteuer-Rückstellung
von 20000 gebildet.
Wie hoch ist die für das KJ. 2002 festzusetzende Körperschaftssteuer?
Der Solidaritätszuschlag ist dabei außer Acht zu lassen.
Steuerbilanzgewinn 100000
+ verdeckte Gewinnausschüttung 45000
- Freibetrag von 3835
= 141.165
* 25%
= 35.291,25
b)
Im KJ. 2003 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter
A in Höhe von 70000 Euro. Die GmbH kommt dabei ihren steuerlichen
Verpflichtungen nach. Welche Einkommensteuer fällt durch die Ausschüttung
zusätzlich bei dem ledigen A an?
--> Kapitalertragssteuer???
Unterstellen Sie dabei, dass A außer dieser Gewinnausschüttung keine
Einkünfte bezieht und dass er einen persönlichen Steuersatz von 35% hat.
---> ???? (Bahnhof!)
Dank im Voraus an alle Leser!
Gruss
palmus