Kalkulatorische Zinsen und die Ermittlung des betriebssnotwendigen Vermögens

  • Hallo erstmal an alle, das hier ist mein erster Post :)

    Ich schreibe gerade an einer Hausarbeit über Opportunitätskosten in der Kostenrechnung und bin mittlerweile bei den kalkulatorischen Zinsen angelangt.

    Diese lassen sich ja in kalk. Zinsen auf das betriebsnotwendige Eigen- und Fremdkapital aufteilen. Soweit ich weiß, sind nur die kalk. Zinsen auf das betriebssnotwendige Eigenkapital Opportunitätkosten i. S. v. Zusatzkosten.

    In meinen Büchern wird nun von der Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals gesprochen, das verzinst werden muss. Allerdings wird nie klar gesagt, ob dieser Schritt auch bei kalk. Zinsen auf das im Betrieb gebundene Eigenkapital notwendig ist, oder lediglich bei Fremdfinanzierung durchgeführt werden muss.

    Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann, viele Grüße, Jan

  • Hey Gast!
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  • Die Betrachtung geht vom BETRIEBSNOTWENDIGEN VERMÖGEN aus!!!

    Betriebsnotwendiges (produktives) Vermögen = betriebsnotwendiges Kapital, dabei wird i.d.R. nicht unterschieden, wieviel davon EK bzw. FK ist, auf beides als Summe werden kalk. Zinsen berechnet. Diese gehen als Kosten in die Preise ein, die die FK-Zinsen übersteigenden Kalk. Zinsen sind Zusatzkosten.

    Gruß
    Dörte

    :hae:

  • Doerte:

    So kann man das nicht stehen lassen.

    Der Ausgangspunkt ist das betriebsnotwendige Kapital, welches sich unter Berücksichtigung von Abzugskapital ergibt um die Berechnung zu verfeinern.

    Zitat


    In meinen Büchern wird nun von der Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals gesprochen, das verzinst werden muss. Allerdings wird nie klar gesagt, ob dieser Schritt auch bei kalk. Zinsen auf das im Betrieb gebundene Eigenkapital notwendig ist, oder lediglich bei Fremdfinanzierung durchgeführt werden muss.

    Gute Frage, ich sehe das so: AV (zu Martkwerten) + UV (betriebsnotwendig) - Abzugskapital

    Darauf werden nun die kalk. Zinsen für das EK berechnet, nicht wahr? Das wäre mein Ansatz. In dieser Rechnung ist eigentlich nur das Abzugskapital zinsfreies FK!

    Vll. bringe ich jetzt auch etwas durcheinander. Sehe es jedenfalls so wie du.

    Gruß
    Markus

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  • Vielen Dank erstmal für die Antworten. Mittlerweile habe ich das Problem gelöst:

    Gesamtvermögen
    - betriebsfremdes Vermögen
    = betriebsnotwendiges Umlauf- und Anlagevermögen
    - Abzugskapital (zinsloses Fremdkapital)
    = betriebsnotwendiges Kapital

    Die kalkulatorischen Zinsen werden durch Multiplikation des betriebsnotwendigen Kapitals mit einem Zinsfuß berechnet. Ist das betriebsnotwendige Vermögen Eigenkapital, handelt es sich bei den kalkulatorischen Zinsen um Zusatzkosten, bei Fremdfinanzierung um Anderskosten.

  • Jan:

    Dein Wort in Gottw Ohr, genau so habe ich das gemeint :)

    Gruß
    Markus

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  • Hallo,

    ist auch mein erster Post in diesem Forum und da es um`s betriebsnotwendige Kapital geht hänge ich dieFrage hier mit drann.

    Und zwar soll ich in einer Aufgabe das betriebsnotwendige Vermögen errechnen.
    Aus der Bilanz habe ich unter Umlaufvermögen u. a. die Angabe "Bankguthaben" und "Kassenbestand".

    "Kassenbestand" ist klar und wird mit in die Berechnung einbezogen aber "Bankguthaben" ist eine recht allgemeine Bezeichnung und deshalb bin ich mir nicht sicher.

    Könnt ihr helfen?