Hallo,
kann mir vielleicht jemand bei den beiden Aufgaben helfen?
1. Ein Gewerbetreibender hatte am 1.6.02 einen LKW unter Inzahlunggabe eines gebrauchten LKW (Buchwert 0, Teilwert 19700€) für 200.000€ Listenpreis erworben.
Abrechnung des LKW-HÄndlers:
Listenpreis 1 LKW, Typ.... 200.000 €
Überführungskosten 2.000 €
Sonderausstattung 8.000 €
210.000 €
+16 % Umsatzsteuer 33.600 €
243.600 €
Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens 30.000 €
+16 % Ust. 4.800 € 34.000 €
Restschuld 208.800 €
Diese Restschuld wurde im Juni 02 durch Banküberweisung ausgeglichen.
Die Zulassungskosten beliefen sich auf 180 €. Der Gewerbetreibende bezahlte diese Kosten bar und buchte sie ebenso wie die Kosten fur Nummernschilder (120 € +16% Ust.) als Aufwand. Für Kfz-Versicherung und Kfs-Steuern für den Zeitraum 1.6.02 - 31.0.5.03 wurden am 1.6.02 29.200€ entrichtet und als AUfwand des Jahres 02 gebucht.
Bei einem 100%igen Vorsteuerabzug wurde firmenseitig gebucht und bilanziert:
Anschaffungskosten = Listenpreis 200.000 €
Die Anschaffungskosten des neuen LKW sind zu ermitteln.
2. De Teilwert der Wertpapiere am Bilanzstichtag wirde mit 18.180 € ermittelt.
a) Berechnen Sie den Teilwert bei einem Preis (ohne Nebenkosten von 1%) von 119€/ Aktie.
b) Gegen welchen allgemeinen Bewertungsgrundsatz verstieße eine Bilanzierung der Wertpapiere zu diesem höheren Teilwert?
VIELEN DANKE SCHONMAL!!!!