Wertansätze

  • Hallo,
    kann mir vielleicht jemand bei den beiden Aufgaben helfen?

    1. Ein Gewerbetreibender hatte am 1.6.02 einen LKW unter Inzahlunggabe eines gebrauchten LKW (Buchwert 0, Teilwert 19700€) für 200.000€ Listenpreis erworben.
    Abrechnung des LKW-HÄndlers:

    Listenpreis 1 LKW, Typ.... 200.000 €
    Überführungskosten 2.000 €
    Sonderausstattung 8.000 €
    210.000 €
    +16 % Umsatzsteuer 33.600 €
    243.600 €
    Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens 30.000 €
    +16 % Ust. 4.800 € 34.000 €
    Restschuld 208.800 €

    Diese Restschuld wurde im Juni 02 durch Banküberweisung ausgeglichen.
    Die Zulassungskosten beliefen sich auf 180 €. Der Gewerbetreibende bezahlte diese Kosten bar und buchte sie ebenso wie die Kosten fur Nummernschilder (120 € +16% Ust.) als Aufwand. Für Kfz-Versicherung und Kfs-Steuern für den Zeitraum 1.6.02 - 31.0.5.03 wurden am 1.6.02 29.200€ entrichtet und als AUfwand des Jahres 02 gebucht.
    Bei einem 100%igen Vorsteuerabzug wurde firmenseitig gebucht und bilanziert:

    Anschaffungskosten = Listenpreis 200.000 €

    Die Anschaffungskosten des neuen LKW sind zu ermitteln.


    2. De Teilwert der Wertpapiere am Bilanzstichtag wirde mit 18.180 € ermittelt.
    a) Berechnen Sie den Teilwert bei einem Preis (ohne Nebenkosten von 1%) von 119€/ Aktie.

    b) Gegen welchen allgemeinen Bewertungsgrundsatz verstieße eine Bilanzierung der Wertpapiere zu diesem höheren Teilwert?


    VIELEN DANKE SCHONMAL!!!!

  • Hast du gar keine eigenen Ansätze für deine beiden Fragen? Bei Erstens gilt es nur die Anschaffungskosten zu ermitteln, also pass auf das du da keinen Betrag der Verbindlichkeiten anwendest. AK - Anschaffungsnebenkosten - Anschaffungspreisminderungen, wie immer. Bei Zweitens: Hast du dir den Link meinerseits von gestern einmal angesehen? Dann kannst du fast von selbst darauf kommen. Bei weiteren Fragen bin ich dennoch behilflich ;)

    Gruß
    Markus

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