Hallo,
du bist zur Zeit ja super fleißig!!!!
Kommentar zu deinen Aufgaben:
1) Der Händler muss auf alles was er in Rechnung stellt, USt draufschlagen, die Aufgaben sind allerdings oftmals nicht ganz eindeutig gestellt.
Deine Lösung ist ok.
2) Die Buchung der Ausgangsrechnung ist ok.
Was die Mängelrüge betrifft, so ist derern Akzeptanz durch den Lieferanten zu unterstellen!!
Was die Mängelrüge u. die 5% Preisnachlass betrifft, so hast du sie im Buchungssatz betragsmäßig vertauscht. Umsatzerlös=1000,00 u. Korrektur=301,00.
Müßte die Mängelrüge nicht auch auf Korrektur gebucht werden, zumindest bei uns in Baden-Württemberg ist dies so vorgesehen, aber es mag sein, dass dies je nach Stoffplan nach Bundesländern variiert.
Berechnungsgrundlage für Skonto ist auch ok.
3) Auch hier folge ich deiner Argumentation, sofern die Aufgabe keine näheren Angaben enthält. Es muss natürlich nicht sein, dass das spezifische Gewicht der beiden Materialien identisch/ähnlich ist, aber was soll man sonst machen??
Gruß Dörte