Hallo,
ich stehe vor folgender Aufgabe und bin mir nicht sicher, wie ich antworten soll:
Die X-GmbH handelt mit Immobilien. Im Februar 01 beschließt die Gesellschafterversammlung eine offene Gewinnausschüttung für 00 i.H.v. 1 Mio. Euro an die beiden Anteilseigner A und B. Die GmbH vermietet seit Januar 00 an A einen 30qm Büroraum, den dieser für seine freiberufliche Tätigkeit als Schriftsteller nutzt.
Die ortsübliche Miete beträgt 10,5€/qm. A zahlt 8,00€/qm.
Wie ist der Sachverhalt steuerrechtlich zu beurteilen?
Meine "Geistesblitze" dazu: Offensichtlich handelt es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung von (2,5x30x12= ) 900€ an den A. Es liegt eine Einkunft aus Kapitalvermögen gem. §20 EStG vor, woraus nun die Besteuerung des A (Halbeinkünfteverfahren, Sparerfreibetrag,...) abgeleitet wird.
Was passiert nun auf Ebene der Kapitalgesellschaft mit diesen 900€? Wie wird gebucht bzw. wie werden die 900€ nun versteuert? Im Rahmen der Gewerbesteuer muss die GmbH doch sicher eine Hinzurechnung gem. §8 GewStG von 900€ vornehmen!??? Darf ich die Anteilseigner einfach wie stille Gesellschafter behandeln? Und wie sieht es körperschaftssteuerrechtlich aus?
Vielleicht könnt ihr mir ja den ein oder anderen kleinen Tip geben.
Grüße
Tim