Hallo,
zu deinen Fragen:
1) innergemeinschaftlicher Erwerb heißt, man kauft in einem EU-Land, man überweist dem Verkäufer den Nettobetrag und bezahlt beim Zoll/Grenze den Umsatzsteuerbetrag der für das Käuferland angesagt ist.
2) natürlich wird bei einer Rücksendung der Zieleinkaufspreis gutgeschrieben, sonst bekäme man ja mehr erstattet, als man hätte zahlen müssen.
Gruß Dörte