Einige REWE Fragen !!!

  • Hallo,

    zu deinen Fragen:

    1) innergemeinschaftlicher Erwerb heißt, man kauft in einem EU-Land, man überweist dem Verkäufer den Nettobetrag und bezahlt beim Zoll/Grenze den Umsatzsteuerbetrag der für das Käuferland angesagt ist.

    2) natürlich wird bei einer Rücksendung der Zieleinkaufspreis gutgeschrieben, sonst bekäme man ja mehr erstattet, als man hätte zahlen müssen.

    Gruß Dörte

    :hae:

  • 1. Hier gelten die 1a-1c des UStG. Doerte hat es schon richtig erklärt.

    Hier noch einmal ausführlicher:

    Zitat


    Innergemeinschaftlicher Erwerb

    Erfolgt die Lieferung eines Gegenstandes aus dem Gemeinschaftsgebiet, liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor. Dabei muss die Lieferung von einem Unternehmer durch sein Unternehmen gegen Entgelt erfolgen. Zudem darf die Lieferung nach dem Recht des anderen EG-Mitgliedstaates nicht steuerfrei sein. Der erworbene Gegenstand unterliegt dann der Umsatzsteuer.

    (klick zum Weiterlesen...)

    Beachten musst du den Unterschied bei innergemeinschafltichen Lieferungen, ich glaube da ist es ein bisschen anders, bin mir nicht mehr sicher.

    2. S. Doerte. Alles andere außer dem ZVP macht keinen Sinn.

    Gruß
    Markus

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