Möglichkeiten für Anträge?

  • Halli Hallo,

    ich bin für das WS 2005/06 in Amberg für BWL angenommen worden, in Nürnberg, Regensburg, Frankfurt und Trier jedoch nicht...
    Da ist der letzte angenommene Bewerber im Abi-Schnitt vor mir...

    Jetzt habe ich aber folgendes Problem:
    Ich wohne in und komme aus Regensburg, und ein Studium an einer anderen FH außer der in Rgbg kann ich mir wider Erwarten nicht leisten...
    Da geht gar nix...Bafög o.ä. kann ich auch vergessen, weil mein Vater anscheinend in der RENTE immer noch zu viel verdient...(sehr merkwürdig, denn in Wirklichkeit ist es so, dass meine Eltern mir definitiv kein Studium irgendwo finanzieren können)

    Dazu kommt noch, dass die Behandlung eines Rückenleidens, das ich seit 2 Jahren habe, nur in Regensburg möglich ist, denn diese Einrichtung hier ist einzigartig in Deutschland...

    Gibt es evtl. für mich irgendeine Art von Antrag, die ich stellen kann, um vielleicht doch noch in Regensburg reinzurutschen?


    Greetz,
    Mic

    "Belustige Er mich!"
    "Lieber Hass als gespielte Liebe!"
    "Die ARCHE wurde von AMATEUREN gebaut, die TITANIC von FACHMÄNNERN"

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  • Du kannst einen Härtefallantrag stellen, ich weiss aber nicht ob du diesen schon zur offiziellen Bewerbungszeit hättest stellen müssen, les' am besten auf der Homepage nach, da müssen alle notwenigen Informationen stehen! Inwiefern deine Gründe hinreichend sind kann ich dir nicht sagen ,einfach einmal nachlesen oder noch besser: anrufen. Außerdem kannst du noch das Nachrückverfahren abwarten. Viel Glück.

    Edit:

    Okay, ich hatte recht, leider bist du zu spät dran:

    Zitat


    Im Rahmen der Quote für Härtefälle können nur Bewerber zugelassen werden, für die die Nichtzulassung in dem gewünschten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende, besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Die Ablehnung des Zulassungsantrages müsste für den Bewerber mit Nachteilen verbunden sein, die bei Anlegung eines strengen Maßstabes über das Maß der mit der Ablehnung üblicherweise verbundenen Nachteile erheblich hinausgehen. Bei der Entscheidung werden die Richtlinien der ZVS entsprechend angewandt. Die Fachhochschulen in Bayern halten für sog. Härtefälle 2% der Studienplätze frei. Werden mehr Härtefälle anerkannt, als Plätze in dieser Quote vorhanden sind, erfolgt die Auswahl nach dem Grad der außergewöhnlichen, insbesondere sozialen Härte. Diese Quote muss jedoch nicht ausgeschöpft werden. Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages ohne Berücksichtigung von Auswahlkriterien (z.B. Durchschnittsnote, Wartezeit) unmittelbar zur Zulassung vor allen anderen Bewerbern. Der Antrag kommt daher nur für wenige Personen in Betracht. Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Vielmehr müssen in der Person des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es ihm auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Jahr auf die Zulassung zu warten. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Die weit reichende Bedeutung einer positiven Härtefallentscheidung für diejenigen Bewerber, die wegen der
    Besetzung der Studienplätze durch Härtefälle nicht mehr nach den allgemeinen Auswahlkriterien zugelassen werden können, machen eine besonders kritische Prüfung der vorgetragenen Begründung und der vorgelegten Nachweise notwendig. Der Härtefall ist durch entsprechende Belege (z.B. fachärztliches Gutachten) nachzuweisen. Der Antrag und die Belege sind bis 15.06.2005 vollständig einzureichen. Später gestellte Anträge oder später eingereichte Belege, die den Antrag begründen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls können Gründe, die erst nach dem 15.06.2005 eintreten, in keinem Fall berücksichtigt werden.

    Quelle: Informationsblatt über das Vergabefahren für zulassungbeschränkte Fachhochschulstudiengänge an bayrischen Hochschulen.

    Diese sog. "gelbe" Broschüre sollt mMn sowieso jeder Bewerber einmal gelesen haben! Beispiele zu den Anträgen findest du auf S.15 unter http://www.fh-muenchen.de/home/fhm/stud-…umente/gelb.pdf

    Gruß
    Markus

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  • France:

    Er wurde ja nicht angenommen. Alle zulassungbeschränkten Studiengänge an FH's in Bayern sind schon verteilt und mussten auch schon bis zum 19.8. bestätigt werden.

    Gruß
    Markus

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