Bilanzierung, Bildung von stillen und offenen Rücklagen

  • Hallo zusammen,

    ich arbeite zur Zeit an folgender Aufgabe, die mir ein wenig Kopfzerbrechen bereitet:

    Im Zuge der Bilanzierung und Bewertung kommt es häufig zur Bildung so genannter stiller Rücklagen oder Reserven, die von den offenen Rücklagen zu unterscheiden sind.

    Aufgabe:
    Verdeutlichen Sie anhand von konkreten, inhaltlich unterschiedlichen Beispielen, wie stille Reserven auf der Aktivseite (zwei Beispiele) bzw. auf der Passivseite (zwei Beispiele) der Bilanz entstehen - unter Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften.

    Kann mir jemand helfen?
    Danke und Gruß
    Tobias

  • Hast du gar keine Ahnung? Kennt du dich mit den Begrifflichkeiten aus? Lese dir einmal folgenden Thread durch, dann sollte erst einmal größere Klarheit herrschen:

    Rücklagen/Rückstellungen/Reserven

    Nach der Lektüre darfst du gerne nachfragen ;)

    Gruß
    Markus

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  • Hi,
    danke für den Link.
    Die Begrifflichkeiten sind mir schon geläufig, nur weiß ich nicht was unter "Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften" zu verstehen ist bzw. was ich da schreiben soll.

    Gruß
    Tobias

  • Die Vorschriften finden sich im HGB, AktG und EStG. Gar keine eigenen Ansätze?

    Gruß
    Markus

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  • Hi,
    ich hab mir jetzt mal ein Beispiel überlegt:

    1.Beispiel (Zwangsreserven)
    Aktiv- und Passivseite
    Zwangsläufig gebildete stille Rücklagen resultieren aus der Verfolgung des Anschaffungswert- oder Realisationsprinzips bei der Bewertung der Aktiva
    .
    Beispiel: Preissteigerungen von Werkstoffen über die Anschaffungskosten hinaus.

    Dieser höhere Wert am Bilanzstichtag darf nicht ausgewiesen werden, da laut HGB die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten die Wertobergrenze bilden.
    Analog dürfen auf der Passivseite der Bilanz z. B. Valutaverbindlichkeiten nicht unter dem Anschaffungskurs bilanziert werden.

    Ist der Ansatz so ok?
    Hat jemand ein anderes Beispiel?

    Gruß
    Tobias

  • Zu den Herstellungskosten wäre doch z.B. das typische Beispiel die Kosten für den Vertrieb.

    Es geht konkret darum: Unterbewertung Aktiva oder Überbewertung Passiva. Das mit deiner Aussage zu den Passiva stimmt natürlich, ist aber nur ein Beispiel wenn die Verbindlichkeiten eben unter deren Bilanzansatz liegen (real). Les' einfach den Abschnitt aus meinen oben geposteten Beitrag noch einmal, dann kann man es sich wunderbar aus den Fingern saugen. Eine entsprechende Vorschrift dazu findest du eigentlich immer.

    Insbesonders tauchen Reserven auch immer wieder im Zusammenhang mit der Gewinnermittlung/-ausschüttung auf:

    Finanzierung
    Innenfinanzierung

    Gruß
    Markus

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  • Hallo,

    Beispiele der Aktivseite:


    Ein Grundstück wird für 50000,00 € gekauft, es besitzt aber einen Wert von 300000,00 €
    Die stille Reserve beträgt 250000,00 €

    Ein Gebäude wird für 270000 € gekauft, es besitzt aber nach einiger Zeit einen Wiederverkaufswert von 280000€
    Die stille Reserve beträgt in diesem Fall dann 10000€

    Beispiel der Passivseite:

    Valutaverbindlichkeiten:

    Am 01.02.05 wird eine Maschine in Amerika gekauft. Der Anschaffungswert beträgt 500000$
    Der Wechselkurs beträgt 1$ = 1,20 €

    500000$ = 600000€

    Am 01.03.05 beträgt der Wechselkurs 1$ = 1,30 €

    500000$ = 650000€

    Die stille Reserve beträgt 50000€

    Ich finde kein zweites Beispiel für die Passiva, kann mir jemand helfen?

    Gruß

    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • Sieh' dir einmal die Wahlrechte des HGB bei der Passivierung an. Desweiteren gehen auch Beispiele mit Gewinn(nicht)ausschüttung und SoPo mit Rücklagenanteil. Einfach einmal die obigen Links durchsehen.

    Gruß
    Markus

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