Hallo
hier meine Fragestellung:
Mit der Fa. XX war die Lieferung "innerhalb von 14 Tagen" vereinbart. Nach drei Wochen war das Material bei der Fa. ... immer noch nicht eingetroffen?
Welche Vertragsstörung liegt vor und welche rechtlichen Konsequenzen ergebn sich daraus? Wie soll ich als einkaufsleiter reagieren?
Meine Antwort lautet folgendermaßen.
Der Käufer verlangt die Lieferung, da beispielsweise kein andere Liefernat verfügbar ist.
Der Käufer verlangt die Lieferung und fordert Schadensersatz wegen verspäteter lieferung, wenn ein Verzögerungsschaden nachgewiesen werden kann, z.B. Stillstand der Produktion durch Versorgungsengpass.
Der Käufer lehnt die lieferung ab und tritt vom Vertrag zurück; dies muss jedoch in der vorhergehenden Mahnung angedroht sein und die Nachfrist abgewartet werden. Das bietet sich z.B. an, wenn inzwischen die Preise gesunken oder ein günstigeres Angebot vorliegt.
Der Käufer lehnt die Lieferung ab und verlangt Schadensersatz wegen Nichterfüllung; auch hier muss die Nachfrist (incl. angedrohter Schadensersatzansprüche) abgewartet werden. Der Käufer kann die benötigte Ware bei einem anderen Lieferer beziehen und die evtl. durch einen höheren Kaufpreis entstehenden Mehrausgaben dem in Verzug geratenen Lieferer berechnen (Deckungskauf).
Bei den Versuch, diese Aufgabe zu lösen, bin ich etwas hängen geblieben bei den Paragraphen:
Ich würde z.B. die §§ 280, 281, 286 BGB da einsetzen.
Über Antwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Brigitte