Hallo,
ich habe hier einen Fall bei dem ich nicht weiter komme.
V macht K schriftlich ein Angebot zum Kauf eines Autos gegen Zahlung von 1.00,- €. K schreibt einen Brief zurück, in dem er erklärt, er nehme das Angebot des V an. Am 3.2. um 9:00 Uhr wird der Brief vom Briefträger in den Briefkasten des V geworfen. V kommt erst am Abend um 20:00 Uhr nach Hause, öffnet den Briefkasten und liest dann den Brief des K. Bereits um 15:00 Uhr hatte K bei V im Büro angerufen und diesem mitgeteilt, dass er das Auto nicht mehr wolle. Da V weiß, dass bei ihm immer die Post um 9:00 Uhr eingeworfen wird, besteht er K gegenüber auf Kaufpreiszahlung und Abnahme des Autos.
Kann V von K Abnahme des Autos und Kaufpreiszahlung verlangen?
Meine Idee:
Ist V nicht im Recht gegenüber K, da ja die Annahme nach § 147 Absatz 2 BGB erfolgte. Das heißt, dass V den regelmäßigen Umstand "Post" abgewartet hat.
Oder kann mir jemand einen anderen Denkanstoß geben? Ich glaube ich sehe gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Vielen, vielen Dank
Janine13123