Stiller Teilhaber - Befugnisse im Innenverhältnis? Rechtliche Grundlagen?

  • Hallo!

    Ich sollte folgenden Sachverhalt lösen:

    Die Unternehmung läuft gut an und sollte nach Meinung von Reich, ist stiller Teilhaber am Handelsunternehmen, expandieren. Er drängt Ingo und Holger (beide auch Geschäftsführer) zur Aufnahme eines Bankkredits. Diese sperren sich jedoch. Reich wird wütend: „Ich hab schließlich das meiste Geld in dem Unternehmen, ich werde meine Meinung schon durchsetzen“. Hat Reich diese Möglichkeit?

    Wie geht man an diese Aufgabe ran? Was muss alles rein?

    Mein Vorschlag:
    Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, da nichts im einem Vertrag geregelt ist, dass Reich kein Anspruch zur "Geschäftstätigkeit" hat, d.h. er kann nicht jemanden zwingen, auch wenn er doppelt soviel investiert hat, einen Kredit aufzunehmen um zu expandieren. Reich ist lediglich stiller Teilhaber. Nach außen hat er sowieso keine Befugnisse, im Innenverhältnis erhält eine Gewinnbeteiligung und eine Verzinsung seiner Einlage. Gleichzeit wird ein Verlustrisiko ausgeschlossen.

    Vielleicht könnt ihr mir ein paar Tipps geben.

    Vielen Dank und Grüße,

    Tommek

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