Hänge gerade an einem Widerspruch zwischen zwei Unterlagen und komme nicht ganz dahinter. In meinem älteren Skript (vermutlich noch auf Stand vor BilRUG) werden außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen als eigene Posten im GuV-Schema nach § 275 HGB aufgeführt, mit Beispielen wie Schäden durch Naturkatastrophen oder Erträge aus dem Verkauf von Betriebsteilen.
Jetzt sitze ich an einem aktuelleren Lehrbuch zur Bilanzierung, und da taucht dieser Posten in der GuV-Gliederung überhaupt nicht mehr auf. Ich bin jetzt unsicher:
- Wurden die außerordentlichen Posten durch eine Gesetzesänderung komplett gestrichen?
- Wenn ja, seit wann genau und wie werden solche außergewöhnlichen Geschäftsvorfälle dann in der GuV erfasst – einfach unter den „normalen“ Erträgen/Aufwendungen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit?
- Gibt es dafür noch eine Ausweispflicht im Anhang, damit man als Bilanzleser trotzdem erkennt, dass da was Ungewöhnliches passiert ist?
Falls jemand von euch das in der
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